Allgemeine Geschäftsbedingungen für Online Werbung

Gültig ab 1. Januar 2020

1. Anwendungsbereich


1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der audienzz AG ("audienzz") und einem Inserenten ("Inserent") für Werbeaufträge für verlagseigene oder vermittelte Websites der audienzz.

2. Vertragsabschluss


2.1 Der Vertrag über Online Werbung zwischen audienzz und dem Kunden kommt mit dem Versenden der Auftragsbestätigung durch den Kunden per Mail oder mittels Unterzeichnung einer separaten Vereinbarung durch audienzz und den Kunden zustande.

2.2 Mit Versenden der Auftragsbestätigung, der Aktivierung der Kampagne über das Selfbooking Tool oder Unterzeichnung der separaten Vereinbarung durch den Kunden akzeptiert der Kunde den Inhalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2.3 Die Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch dann nicht, wenn audienzz deren Anwendung nicht ausdrücklich widersprochen hat.

2.4 audienzz ist berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Änderungen treten auch für laufende Aufträge sofort in Kraft. audienzz wird ihre Kunden mindestens 30 Tage im Voraus über die Änderungen informieren.

3. Online-Werbung


3.1 audienzz erbringt die mit dem Kunden vereinbarten Leistungen gemäss den jeweils aktuellen, auf www.audienzz.ch veröffentlichten Preisen für online Werbemittel. Im Selfbooking Prozess über www.adconsole.ch kann der Kunde ab einem Minimum den Net/Net Preis pro Klick (nicht Rabatt oder VMK berechtigt) selber entscheiden. Audienzz verpflichtet sich nicht die gebuchte Leistung (vollständig) zu liefern und bei zu geringem "Cost-per-Click" kann es somit zu Unterlieferungen kommen.

3.2 Die von audienzz angebotenen Werbemittel sind auf www.audienzz.ch unter Online/Mobile veröffentlicht. audienzz ist berechtigt, die Werbemittel jederzeit zu ändern oder aus dem Angebot zu entfernen.

3.3 Für digitale Werbung ist der Inserent zur vollständigen Anlieferung einwandfreier und geeigneter Werbemittel (Banner, Ziel-URL, TAG) gemäss Spezifikationen (abrufbar unter www.audienzz.ch) bis spätestens ein Werktag vor dem vereinbarten ersten Schaltungstermin bis 14:00 Uhr an audienzz per E-Mail an die Adresse [email protected] verpflichtet. Für Sonderwerbeformen gilt eine Frist von drei Werktagen, ebenfalls bis 14:00 Uhr an die zuvor genannte E-Mail-Adresse. Für Werbemittel welche nicht den Spezifikationen entsprechen, fordert audienzz Ersatz an. Bei nicht ordnungsgemässer, insbesondere verspäteter Anlieferung oder nachträglichem Werbemittel Austausch wird keine Gewähr für die vereinbarte Schaltung des Werbemittels übernommen Will der Inserent nach Ablauf der vorstehenden Fristen Werbemittel austauschen oder verändern oder von einem evtl. bestehenden Schaltplan abweichen, wird audienzz prüfen, ob diese Änderungen bzgl. des ursprünglich vereinbarten Auftrags noch vorgenommen werden kann. Ist dies nicht der Fall, verbleibt es bei der ursprünglichen Vereinbarung.

4. Weitere Rechte und Pflichten von audienzz


4.1 audienzz hat das Recht, den Inhalt und den Auftritt ihrer Webseiten jederzeit zu ändern.

4.2 audienzz kann für die Erbringung ihrer Leistungen Dritte beiziehen.

4.3 audienzz hat das Recht, Werbebuchungen des Kunden ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

4.4 audienzz übernehmen keine Gewähr für das jederzeitige störungsfreie Funktionieren ihrer Webseiten und Leistungen. 4.5 audienzz optimiert die Auslieferung sämtlicher Werbeaufträge auf dem dem verfügbaren Inventar bei Bedarf Produktübergreifend.

5. Verantwortung für die Inhalte des Kunden


5.1 Der Kunde trägt für die von ihm zur Veröffentlichung durch audienzz gegebenen Inhalte die alleinige Verantwortung.

5.2 Der Kunde verpflichtet sich, seine Inhalte, Werbemittel, Produkte und sonstigen Informationen auf ihre Rechtsmässigkeit hin zu prüfen.

5.3 audienzz sind berechtigt, unsittliche oder rechtswidrige Inhalte des Kunden (wie insbesondere Gewaltdarstellungen, pornografische, rassistische Inhalte; Aufrufe zur Gewalt oder zu Straftaten; Spiele und Wetten, die gegen das Lotteriegesetz verstossen; unverlangte Werbesendungen (Spamming); Inhalte, die Rechte Dritter verletzen, wie insbesondere Urheber-, Marken-, Design-, Patent- oder Persönlichkeitsrechte; Inhalte, die gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb oder massgebende Werbevorschriften wie z.B. für Tabak-, Alkohol-, Heilmittel-, Lebensmittelwerbung etc. verstossen) nach eigenem Ermessen jederzeit und ohne Rücksprache mit dem Kunden von einer audienzz Webseite zu entfernen. Dem Kunden entstehen daraus keinerlei Ansprüche gegenüber audienzz.

5.4 Wird audienzz, ein Organ oder Mitarbeiter von audienzz wegen eines Inhalts oder Werbemittels oder sonstigen Verhaltens des Kunden straf-, zivil oder verwaltungsrechtlich zur Verantwortung gezogen, so hat der Kunde den Betroffenen unverzüglich und vollumfänglich schad- und klaglos zu halten (inkl. Gerichtsgebühren und angemessenen Anwaltskosten). Genugtuungsansprüche des Betroffenen gegen den Kunden bleiben vorbehalten.

6. Redaktionelle Freiheit von audienzz


6.1 Die redaktionelle Freiheit von audienzz muss vollumfänglich gewahrt bleiben und kann durch die von audienzz für den Kunden zu erbringenden Leistungen in keinerlei Hinsicht eingeschränkt werden.

6.2 Die redaktionelle Freiheit von audienzz umfasst auch die Gestaltung der audienzz Webseite (z.B. die Aufteilung der Channels. Mindestens gleichwertige Umplatzierungen der Werbemittel des Kunden berechtigen den Kunden nicht zu einer Preisermässigung oder sonstigen Entschädigung durch audienzz.

7. Vergütung, Verrechnungsverbot


7.1 Der Kunde hat audienzz die in der Auftragsbestätigung bzw. im Vertrag festgelegte Vergütung zuzüglich MWST zu bezahlen. Für die Rechnungsstellung variabler Kosten ist das Trackingsystem massgebend, das Auskunft gibt über Messgrössen wie Klicks, Leads, Umsatz (Bestellwert). Das Trackingsystem von audienzz sind einzig massgebend dafür. Eine Zähldiskrepanz zwischen dem Trackingsystem von audienzz und demjenigen des Kunden von bis zu 10% wird bei der Rechnungsstellung nicht beachtet. Bei einer 10% übersteigenden Diskrepanz wird audienzz versuchen mit dem Kunden eine Einigung zu finden.

7.2 Ist audienzz aufgrund des vereinbarten Vergütungsmodells (z.B. bei Umsatzbeteiligung) auf die Abrechnung des Kunden angewiesen, so hat der Kunde audienzz jeweils bis zum 20. des Folgemonats eine detaillierte Abrechnung zuzustellen. audienzz hat das Recht, die Abrechnung des Kunden durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer oder Informatiker prüfen zu lassen. Ergibt die Prüfung eine Abweichung von mehr als 5% zu Ungunsten von audienzz, hat der Kunde die gesamten Kosten der Prüfung zu bezahlen. audienzz stellt auf Grundlage der (allenfalls korrigierten) Abrechnung des Kunden diesem monatlich Rechnung.

7.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, Gegenforderungen gegenüber audienzz zur Verrechnung zu bringen.

7.4 Storno-Bedingungen: - Offerierte und reservierte Kampagnen: keine Stornogebühren - Stornierung einer bestätigten Kampagne: 25% des Kampagnen-Nettos. - Stornierung 7 Tage vor Kampagnenstart: 50% des Kampagnen-Nettos. - Stornierung einer laufenden Kampagnen: 100% des Kampagnen-Nettos.

7.5 Audienzz verrechnet nach Abschluss der Selfbooking Kampagne den effektiven Betrag je nach Anzahl ausgelieferter Clicks. Bei Kreditkartenzahlung wird die angegebene Kreditkarte mit jeweils CHF 500.- direkt belastet. Nach Ablauf der Kampagne wird die Kreditkarte nur noch mit dem Restbetrag belastet. Der Kunde erhält nach jeder Belastung eine Rechnung per Mail.

8. Schutzrechte


8.1 Sämtliche Schutzrechte (Urheber-, Marken-, Designrechte etc.) an Inhalten, Logos, Layouts etc., welche auf den audienzz Webseiten zugänglich sind, gehören und verbleiben audienzz oder den Dritten, die sie audienzz zur Verfügung gestellt haben.

8.2 Vorbehalten bleiben die Rechte des Kunden an seinen eigenen Inhalten, Logos, Layouts etc.

9. Datenschutz


9.1 Bei der Bearbeitung von persönlichen Daten der Endkunden halten sich audienzz und der Kunde an die geltenden schweizerischen Datenschutzbestimmungen (Bundesgesetz über den Datenschutz und Verordnung, DSG und VDSG). Hinweise zur Erhebung und Verwendung von Daten durch audienzz finden sich auf den AGB Nutzungsbedingungen und Datenschutzerklärung auf der Website der Neue Zürcher Zeitung Punkt III Datenschutzerklärung (http://www.nzz.ch/information/agb-1.18384711).

9.2 Der Kunde trifft angemessene technische Massnahmen für die Datensicherheit.

10. Haftung von audienzz


10.1 Die Haftung von audienzz für direkte Schäden ist auf die vom Kunden zu leistende Vergütung - bei länger als einen Monat dauernden Verträgen, auf die vom Kunden monatlich zu leistende Vergütung - beschränkt. Die Haftung von audienzz für indirekte Schäden, wie insbesondere entgangenen Gewinn und Folgeschäden wird ausdrücklich wegbedungen. Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben vorbehalten.

10.2 Für Missbräuche durch Dritte (z.B. Hacker, Versender von Computerviren), für Störungen und Sicherheitsmängel von Fernmeldenetzen und des Internets sowie für Kosten allfälliger Supportleistungen des Kunden oder von vom Kunden beauftragten Dritten wird jede Haftung von audienzz ausgeschlossen.

10.3 audienzz haften ferner nicht für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit von Inhalten (Texte, Bilder, Sprache, Klänge und andere Daten), die über die audienzz Webseiten zugänglich sind und für den Verlust von Daten des Kunden.

11. Kündigung aus wichtigem Grund


11.1 audienzz ist zur Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt, - wenn der Kunde trotz zweimaliger Mahnung seiner Zahlungspflicht nicht nachkommt;

11.2 Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund hat der Kunde audienzz den Differenzbetrag zwischen dem gewährten Rabatt und dem Rabatt, wie er sich nach erfolgter Kündigung bezogen auf die tatsächlichen Schaltungen des oder der Werbemittel berechnet, zurückzuerstatten. Alle weiteren Ansprüche von audienzz aus der Kündigung bleiben ausdrücklich vorbehalten.

12. Weitere Bestimmungen


12.1 Beide Parteien behandeln Informationen der anderen Partei, die weder allgemein bekannt noch allgemein zugänglich sind, vertraulich.

12.2 Rechte und Pflichten aus dem mit Ringier abgeschlossenen Vertrag können nur mit schriftlicher Zustimmung von Ringier auf einen Dritten abgetreten werden.

13. Gerichtsstand und anwendbares Recht


13.1 Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich (Zürich 1). Anwendbar ist schweizerisches Recht, unter Ausschluss des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht (IPRG).